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Eine Reha-Maßnahme
kann Menschen mit
Rheuma helfen, Alltag
und Beruf leichter zu
bewältigen. Beim Antrag
müssen Rheumatiker jedoch
einige Hürden meistern.
Hier finden Sie Infos und
Tipps zur Antragstellung.



 

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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Herausgeber keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die zuständigen Krankenkassen, Behörden oder sonstige Informationsstellen. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt.

Der Weg in die Reha

Ansprechpartner kann der Hausarzt, der Rheumatologe oder der behandelnde Arzt im Krankenhaus sein. Sie kennen ihre Patienten am besten und wissen, ob eine medizinische Rehabilitation den Gesundheitszustand verbessern oder eine Verschlimmerung des Krankheitsbildes verhindern kann. Nachgewiesen ist zudem, dass eine Reha helfen kann, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder in sehr schwerwiegenden Fällen, eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

Bei Berufstätigen entscheidet dann in den allermeisten Fällen die Deutsche Rentenversicherung über den Antrag: Nur bei einer beruflich bedingten Erkrankung ist entweder die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft zuständig. Wer bereits in Rente ist oder nicht berufstätig ist, muss sich an die Krankenversicherung wenden.

Eine Patientin lässt sich von einer Medizinerin über Reha-Maßnahmen beraten
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Andere Vorgehensweise bei Privatversicherten

Bei Privatversicherten sieht die Situation etwas anders aus. Reha-Maßnahmen gehören nicht zu den Pflichtleistungen dieser Kassen, sie müssen vertraglich gesondert festgelegt werden. Ob überhaupt und in welchem Umfang eine private Krankenversicherung die Kosten für eine Reha übernimmt, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Hinzu kommt, dass Privatversicherte in Vorleistung treten müssen. Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, sollten sich Privatversicherte vorab genau informieren, welche Kosten übernommen werden und in welcher Form die Abrechnung erfolgt.

Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Wenn die Reha helfen soll, die Berufsfähigkeit zu erhalten oder einen Patienten fit für eine Umschulung zu machen, weil der derzeit ausgeübte Beruf das Krankheitsbild zu verschlechtern droht, ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie übernimmt dann auch die Kosten für die Reha-Maßnahme.

Ein Stethoskop liegt auf verschiedenen Geldscheinen
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Eine Reha ist keine Kur

Ebenfalls wichtig zu wissen: Eine Reha hat nichts mit einer Kur zu tun. Bei einer Kur handelt es sich um eine stationäre oder ambulante Vorsorgeleistung. Sie soll die angegriffene Gesundheit durch Anwendungen mit natürlichen Ressourcen wie Moor, Heilwasser oder Sole oder durch das spezielle Klima an der See oder in den Bergen wieder stärken, damit die eigentliche Krankheit gar nicht erst eintritt. Der Antrag für eine Kur geht deshalb direkt an die Krankenkasse.

Ein weiterer Unterschied: Bei einer Reha ist die aktive Mitarbeit der Patienten gefragt. Die medizinische Versorgung ist deutlich umfangreicher und im Idealfall interdisziplinär. Sprich: Ein ganzes Team von Ärzten, Physio- und Sporttherapeuten sowie Psychologen und Ernährungsberatern kümmert sich um den einzelnen Patienten. Für Rheumatiker ist eine Reha oft die bessere Wahl, da mit größeren Erfolgen zu rechnen ist.

Ratgeber Rheuma: Ein Rheuma-Patient bei einer Reha-Maßnahme mit eine Hantel
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Die richtige Reha-Maßnahme

Etwa 86 Prozent aller Reha-Maßnahmen finden nach wie vor stationär und über einen Zeitraum von drei bis vier Wochen statt. Mittlerweile gibt es aber auch ganztägige ambulante Angebote, die sich meist über einen Zeitraum von zwanzig Behandlungstagen erstrecken. Anders als bei einem stationären Aufenthalt dürfen die Praxen aber nicht weiter als 45 Minuten vom Wohnort entfernt sein.

Rheumatiker sollten sich eine Einrichtung aussuchen, die sich auf ihr jeweiliges Krankheitsbild spezialisiert hat. Ist die Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig, ist die vom Patienten gewünschte Klinik durch die Kasse bei medizinischer Eignung zuzuweisen.

Eine Physiotherapeutin hilft einem Patienten bei Gehübungen
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Die bürokratischen Hürden meistern

Der behandelnde Arzt muss die Reha-Maßnahme für erforderlich halten und sie in einem ärztlichen Befundbericht ausführlich schriftlich begründen. Grundlage für die Bewilligung sind neben dem Befundbericht ein Selbstauskunftsbogen, ein AUD-Beleg (Auflistung der Vorerkrankungen) sowie optional ein Formular zum Wunsch- und Wahlrecht.

Die Chancen auf eine problemlose Bewilligung sind besonders hoch, wenn der Arzt von einer guten Prognose aufgrund der Reha-Maßnahme ausgeht. Auch ein konkretes Ziel der Reha sollte dargelegt werden. Das können der Erhalt der Erwerbstätigkeit und die Teilhabe am Arbeitsleben ebenso sein wie eine eventuelle Gefährdung der Teilhabe am sozialen Leben.

Ein Patient füllt Anträge für eine Reha-Maßnahme aus
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Was zählt: Motivation und aktive Mitarbeit

Die aktive Mitarbeit ist entscheidend für den Erfolg einer Reha. Patienten sollten also möglichst überzeugend darlegen, dass sie die Maßnahmen nutzen und an sich selbst arbeiten wollen. Dann steigen die Chancen auf Bewilligung. Die einzureichenden Formulare gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen und den Versicherungsämtern. Wer über Internetzugang verfügt, kann sie sich auch herunterladen. Binnen drei Wochen nach Einreichung des Antrags sollen Versicherte eine Antwort erhalten. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt.

Ein Patient mit seiner Physiotherapeutin bei Armübungen
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Tipp: Wer als Rheumatiker wirklich motiviert ist, eine Reha durchzuführen, sollte dies auch explizit schriftlich zum Ausdruck bringen.

Widerspruch lohnt sich

Leider werden rund 30 Prozent aller Anträge auf eine medizinische Reha abgelehnt. Die Versicherungsträger sind aber verpflichtet, die Absagen ausführlich zu begründen. Seit neuestem müssen die Krankenkassen bei Ablehnung einer Reha aus medizinischen Gründen zusätzlich ein Gutachten des Medizinischen Dienstes beifügen.

Wer sich mit der Ablehnung nicht zufriedengeben möchte, muss nach Erhalt des Bescheids binnen eines Monats Widerspruch einlegen und sollte dabei unbedingt auf die Begründung des Versicherungsträgers eingehen. Unterstützung bieten der Arbeitskreis Gesundheit, die Unabhängige Patientenberatung und der Sozialverband Deutschland. Diese Hilfe sollte man auch in Anspruch nehmen.

Ratgeber Rheuma: Zwei Fäuste treffen aufeinander – Symbolbild für den Widerspruch bei einer Reha-Ablehnung
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Diese Kosten entstehen

Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung dauert eine Reha bei körperlichen Erkrankungen meist 28 Tage. Die Kosten dafür übernimmt der Versicherungsträger. Allerdings müssen gesetzlich versicherte Patienten jeden Tag zehn Euro aus eigener Tasche hinzuzahlen. Nur bei der ambulanten Maßnahme entfällt diese Zuzahlung.

Während der Reha-Maßnahme erhält man Lohnfortzahlung. Ist man nicht mehr krankgeschrieben, besteht Anspruch auf Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Es beträgt bei kinderlosen Versicherten 68 Prozent des letzten Nettoeinkommens und bei Versicherten mit Kindern 75 Prozent. Bei einer von einer Krankenversicherung finanzierten Reha sieht es etwas anders aus: Gesetzlich Versicherte erhalten nach der Krankmeldung zunächst sechs Wochen lang Lohnfortzahlung und nach Ende der Lohnfortzahlung ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, aber nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettogehalts.

Außenaufnahme eines Gebäudes der Deutschen Rentenversicherung
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Tipp: Um keine Lücke entstehen zu lassen, ist es ratsam, sich frühzeitig eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber zu besorgen. Privatversicherten steht nur dann Geld zu, wenn sie eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben.

Dieser Artikel stammt aus Ausgabe 6 der RLeben. Das Patientenmagazin bietet viele spannende Informationen, Interviews und Tipps rund um Rheuma.

Ratgeber Rheuma: Titel des Patientenmagazins RLeben, Ausgabe 06
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